Die Finanzkontrolle
gewährleistet die unabhängige Aufsicht über die Haushaltsführung des Kantons.
Sie unterstützt den Grossen Rat bei der Ausübung der Oberaufsicht über Verwaltung und Rechtspflege.
Die Finanzkontrolle erstattet
der Finanzkommission und
der Geschäftsprüfungskommission
zuhanden des Grossen Rates,
dem Regierungsrat sowie
dem Appellationsgericht
jährlich einen Tätigkeitsbericht.
Parlamentarische Untersuchungskommissionen (PUK),
die Finanzkommission sowie die Geschäftsprüfungskommission
können der Finanzkontrolle besondere Prüfungsaufträge erteilen und
sie als beratendes Organ in Fragen der Finanzaufsicht beiziehen.
Die Finanzkontrolle ist organisatorisch dem
Büro des Grossen Rates zugeordnet.
Sie ist fachlich unabhängig und selbstständig.
Niemand ist befugt, der Finanzkontrolle Kontrollen zu untersagen.