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Finanzkontrolle

 

Revisionsstelle

Die Finanzkontrolle gewährleistet die unabhängige Aufsicht über die Haushaltsführung des Kantons. Sie unterstützt den Grossen Rat bei der Ausübung der Oberaufsicht über Verwaltung und Rechtspflege.

Die Finanzkontrolle erstattet der Finanzkommission und der Geschäftsprüfungskommission zuhanden des Grossen Rates, dem Regierungsrat sowie dem Appellationsgericht jährlich einen Tätigkeitsbericht. Parlamentarische Untersuchungskommissionen (PUK), die Finanzkommission sowie die Geschäftsprüfungskommission können der Finanzkontrolle besondere Prüfungsaufträge erteilen und sie als beratendes Organ in Fragen der Finanzaufsicht beiziehen.

Die Finanzkontrolle ist organisatorisch dem Büro des Grossen Rates zugeordnet. Sie ist fachlich unabhängig und selbstständig. Niemand ist befugt, der Finanzkontrolle Kontrollen zu untersagen.

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