Schematische Darstellung des Gesetzgebungsprozesses.
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Der Grosse Rat erlässt alle grundlegenden und wichtigen Bestimmungen in der Form des Gesetzes.
Der Anstoss zu einem neuen Gesetz, einer Gesetzesänderung oder einer Verfassungsänderung kann kommen:
•
vom Regierungsrat auf Antrag eines Departements
•
vom Parlament mit einer Motion oder einem
Anzug an den Regierungsrat
•
vom Volk: mittels einer Initiative
In der Regel arbeitet die Verwaltung im Auftrag des
Regierungsrates einen Entwurf aus.
Dazu werden häufig Arbeitsgruppen aus Fachleuten der betroffenen Amtsstellen gebildet,
zum Teil auch unter Beizug von externen Spezialisten.
Bis der Regierungsrat einen Entwurf verabschiedet, finden zudem verwaltungsinterne
Vernehmlassungverfahren statt (Ämterkonsultationen und Mitberichtsverfahren).
Für die Ausarbeitung der neuen Kantonsverfassung (Totalrevision) wurde eigens ein
60-köpfiger Verfassungsrat gewählt und eingesetzt,
der nach ähnlichen Prinzipien wie der Grosse Rat funktionierte.
Der Regierungsrat kann sodann den Entwurf bei den
Parteien,
Verbänden
und weiteren interessierten Kreisen in Vernehmlassung geben.
Eine solche wird insbesondere dann durchgeführt, wenn eine Vorlage als besonders wichtig oder
umstritten beurteilt wird.
Der Regierungsrat überweist den Gesetzesentwurf mittels eines Ratschlages an den
Grossen Rat.
Der Ratschlag enthält nebst dem Gesetzesentwurf Ausführungen zu dessen Entstehung,
zu den Ergebnissen eines allfälligen Vernehmlassungsverfahrens sowie Erläuterungen
zu den einzelnen Bestimmungen.
Der Grosse Rat überweist sodann den Ratschlag in der Regel einer Kommission
zur Vorberatung.
Die Kommission hört oftmals den federführenden Regierungsrat, Vertreter der Verwaltung sowie weitere Experten an.
Nach Abschluss der Beratungen stellt sie Antrag (oder falls gegensätzliche Positionen vorliegen einen Mehrheits- und einen Minderheitsantrag) an das Ratsplenum.
Dieses entscheidet in der so genannten Eintretensdebatte zuerst, ob es auf den Gesetzesentwurf eintreten oder
ob es ihn an den Regierungsrat zur Überarbeitung zurückweisen will (letzteres ist die Ausnahme).
Bereits die Eintretensdebatte dauert oft lang, weil einzelne Fraktionen
oder Ratsmitglieder versuchen, ihren politischen Zielen doch noch zum Durchbruch
zu verhelfen – oder sie nutzen den Ratssaal als geeignetes Forum, um sich zu profilieren und allenfalls bereits
die Werbetrommel für ein Referendum gegen das zu
beschliessende Gesetz zu rühren.
Auf den Eintretensbeschluss folgt die Detailberatung, während derer der Rat einen Gesetzesentwurf der Regierung
mittels Anträgen substanziell abändern kann.
Schliesslich kommt es zur Abstimmung über die Vorlage und die Bestimmung des Inkrafttretens.
Die Sitzungen des Grossen Rates sind öffentlich.
Um Wirksamkeit zu erlangen müssen alle Erlasse publiziert werden.
Dies erfolgt im Kantonsblatt.
Ab Publikation beginnt die 42-tägige Frist für das Referendum
zu laufen.
Gesetze, deren Inkrafttreten keinen Aufschub ertragen, können vom Grossen Rat mit Zweidrittelsmehrheit sofort in Kraft gesetzt werden.
Auch dringliche Gesetze unterliegen allerdings dem Referendum.
Der Grosse Rat bzw. eine seiner Kommissionen arbeitet dann selbst eine Vorlage
aus, wenn der Rat zu einer formulierten Initiative des
Volkes einen formulierten Gegenvorschlag unterbreiten will oder wenn die Stimmberechtigten eine unformulierte
Volksinitiative oder einen unformulierten Gegenvorschlag des Rates annehmen.
In letzteren beiden Fällen kann der Grosse Rat aber auch den Regierungsrat mit der Ausarbeitung einer Vorlage
beauftragen.