Parlament kommt von parlare (= sprechen).
Der Grosse Rat ist das einzige demokratisch gewählte und damit repräsentative
politische Forum im Kanton Basel-Stadt, das kurzfristig öffentlich Themen aufgreifen kann,
die die Bevölkerung bewegen, und das die Regierung mittels einer
Interpellation
zur raschen Stellungnahme zwingen kann.
Der Grosse Rat kann mittels einer
Resolution
auch selbst Stellung nehmen zu einem Thema.
Damit hat er eine wichtige Anstoss- und Kanalisationsfunktion im öffentlichen Diskurs.
Auch die Debatte im Rat unterliegt allerdings Regeln.
Wer sich zu äussern wünscht, muss dies vorgängig dem Ratspräsidium oder Statthalter melden (Rednerliste).
Die Redezeit ist im Rat in der Regel auf fünf Minuten beschränkt.
Verhandlungssprache ist Deutsch (womit Schriftsprache und Dialekt gesprochen werden kann).
Rats- und Regierungsmitglieder können einem Redner bzw. einer Rednerin am Schluss eines Votums
eine kurze Zwischenfrage stellen, sofern diese(r) dies zulässt.
Fraktionen oder
Kommissionen können dem Grossen Rat beantragen,
in der Form der parlamentarischen Erklärung zu einem in Beratung stehenden Geschäft Stellung zu nehmen.
Zudem hat jedes Ratsmitglied das Recht, zur Abwehr gegen sich selbst oder gegen seine Fraktion
eine kurze persönliche Erklärung abzugeben.
Die Mitglieder des Grossen Rates geniessen parlamentarische Immunität:
Für Äusserungen im Rat (wie auch in Kommissionen) können sie demnach gerichtlich nur belangt werden,
wenn der Grosse Rat die Immunität mit Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder aufhebt.
Im Gegensatz zu den Kommissionssitzungen, die hinter verschlossenen Türen stattfinden,
sind die Ratssitzungen öffentlich, besuchen Sie uns!