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Fraktionen und Parteien

Funktion: Die Mitglieder des Grossen Rates organisieren sich nach ihrer Parteizugehörigkeit in Fraktionen. Diese besprechen in Fraktionssitzungen Ratsgeschäfte vor und versuchen, eine möglichst einhellige Position zu entwickeln und dann auch durchzusetzen. Weder im Rat noch in den Kommissionen gibt es allerdings einen expliziten Fraktions-Stimmzwang.

Vorteile: Fraktionen haben das Recht, Mitglieder in parlamentarische Kommissionen und sonstige Gremien zu entsenden. Je stärker eine Fraktion, desto mehr Sitze erhält sie. Seit 2005 erhalten die Fraktionen zudem eine Entschädigung.

Mindestzahl: Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens fünf Ratsmitglieder erforderlich. Auch kleinere Abordnungen und Einzelmitglieder können sich zu einer Fraktion zusammenschliessen. Verloren geht der Fraktionsstatus innerhalb einer Legislatur, wenn die Anzahl Mitglieder auf unter vier sinkt.

Veränderungen: Bei Veränderungen in der Fraktionsstärke (in der Regel durch Parteiwechsel) tritt ein neuer Schlüssel für die Besetzung der Kommissionen in Kraft. Er wird aber erst beim nächsten Ausscheiden eines Kommissionsmitglieds angewandt. (Ab nächster Legislatur gilt eine neue Regelung: Dann verliert ein aus der Fraktion austretendes Ratsmitglied seinen Kommissionssitz).

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