Funktion:
Die Mitglieder des Grossen Rates organisieren sich nach ihrer Parteizugehörigkeit in Fraktionen.
Diese besprechen in Fraktionssitzungen Ratsgeschäfte vor und versuchen, eine möglichst einhellige
Position zu entwickeln und dann auch durchzusetzen. Weder im Rat noch in den
Kommissionen gibt es allerdings einen expliziten Fraktions-Stimmzwang.
Vorteile:
Fraktionen haben das Recht, Mitglieder in parlamentarische Kommissionen und sonstige Gremien zu
entsenden. Je stärker eine Fraktion, desto mehr Sitze erhält sie. Seit 2005 erhalten die Fraktionen
zudem eine Entschädigung.
Mindestzahl:
Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens fünf Ratsmitglieder erforderlich. Auch kleinere Abordnungen
und Einzelmitglieder können sich zu einer Fraktion zusammenschliessen.
Verloren geht der Fraktionsstatus innerhalb einer Legislatur, wenn die Anzahl Mitglieder auf
unter vier sinkt.
Veränderungen:
Bei Veränderungen in der Fraktionsstärke (in der Regel durch Parteiwechsel) tritt ein neuer Schlüssel
für die Besetzung der Kommissionen in Kraft.
Er wird aber erst beim nächsten Ausscheiden eines Kommissionsmitglieds angewandt.
(Ab nächster Legislatur gilt eine neue Regelung:
Dann verliert ein aus der Fraktion austretendes Ratsmitglied seinen Kommissionssitz).