Arbeitsteilung:
Die Arbeit eines Parlamentes mit 100 Mitgliedern ist ohne vorberatende Strukturen nicht denkbar.
Das Ratsbüro (Geschäftsleitung) und die 13 ständigen Kommissionen, welche der
Grosse Rat jeweils zu Beginn einer Amtsdauer wählt, haben ganz bestimmte Befugnisse und sind
für festgelegte Sachgebiete zuständig.
Vorberatungsfunktion:
Ratsgeschäfte werden in der Regel in nach Fraktionsstärke (» Fraktionen)
zusammengesetzten parlamentarischen Kommissionen vorberaten. Diese behandeln die ihnen
zugewiesenen Geschäfte und stellen dem Grossen Rat danach Antrag.
Während den ständigen Kommissionen wiederkehrende Aufgaben zugewiesen sind, behandeln die
nichtständigen Kommissionen einmalige, sachlich und zeitlich klar abgegrenzte Geschäfte.
Ständige Kommissionen können innerhalb ihres Aufgabenbereichs auch von sich aus Probleme
aufgreifen, Berichte erarbeiten und parlamentarische Vorstösse
einreichen.
Wahl und Unterstützung der Kommissionen
Wahl:
Die ständigen Kommissionen und ihr Präsidium werden an der ersten Grossratssitzung jeder
Legislaturperiode für deren Dauer vom Grossen Rat gewählt. Gesetzlich festgeschrieben ist
das System der 13 ständigen Kommissionen, der Grosse Rat kann seit 2001 aber weitere schaffen.
Unterstützung:
Die Sach- und die Oberaufsichtskommissionen werden durch eigene Sekretariate unterstützt:
Parlamentsdienst
Das Büro des Grossen Rates (kurz: Ratsbüro) ist die Geschäftsleitung des Parlamentes;
ihm ist auch der Parlamentsdienst unterstellt.
Das Ratsbüro besteht für die Dauer einer Legislatur
aus dem jeweiligen Präsidenten und dem Statthalter des Grossen Rates sowie fünf Beisitzern.
Vertreten sind in der Regel die sieben grössten Fraktionen.
Der Leiter Parlamentsdienst nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil
und ist Sekretär des Ratsbüros.
Zwei Oberaufsichtskommissionen verfolgen die Arbeit der Verwaltung und der Justiz.
Die Oberaufsichtsfunktion beschränkt sich allerdings auf das Funktionieren, die Zweckmässigkeit und die Effizienz dieser Instanzen;
konkrete Entscheide oder Gerichtsurteile können die Aufsichtskommissionen in der Regel nicht überprüfen.
Zu einzelnen Untersuchungsbereichen können die Oberaufsichtskommissionen Subkommissionen einsetzen.
Oberaufsichtskommissionen bestehen aus elf Mitgliedern des Grossen Rates.
Die sieben Sachkommissionen beraten Anträge des Regierungsrates vor.
Ihnen werden regelmässig Geschäfte aus einem bestimmten Sachbereich zur Vorberatung zugewiesen.
Nach Prüfung des Geschäfts stellt die Sachkommission dem Grossen Rat Antrag, mündlich oder mit einem Bericht.
Sachkommissionen können auch parlamentarische Vorstösse
einreichen und – das geschieht allerdings selten – selbst Gesetzesvorlagen ausarbeiten.
Sachkommissionen bestehen in dieser Legislatur aus elf Mitgliedern des Grossen Rates.
Ab 2013 wird die Mitgliederzahl auf 13 erhöht, um die Kräfteverhältnisse der Fraktionen besser abbilden zu können.
Verwaltungskommissionen sind nicht Organe des Grossen Rates.
Sie bestehen aus Mitgliedern des Grossen Rates, der Regierung und Verwaltung sowie aus weiteren Personen.
Das Ziel, die parlamentarische Arbeit der fünf Nordwestschweizer Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Argau, Solothurn und Bern zu koordinieren, verfolgt die
Interparlamentarische Kommissionen sind in der Regel Organe der gemeinsamen Oberaufsicht mehrerer Parlamente
und damit interparlamentarische Geschäftsprüfungskommissionen.
Sie überprüfen den Vollzug eines bestimmten Staatsvertrags und erstatten den Parlamenten Bericht.