Medienmitteilungen

Vorschau auf die Grossratssitzung vom 3. und 10. Juni 2020



Der Grosse Rat beschliesst in der ersten Juni-Sitzung über dringliche Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen aufgrund von COVID-19. Der Regierungsrat beantragt eine neue Grundlage für kantonale Bürgschaften im Standortförderungsgesetz und die Erhöhung des möglichen Bürgschaftsvolumens auf 125 Mio. Franken. Weiter beantragt er die ausserordentliche Äufnung von Fonds in Höhe von 43 Mio. Franken zur Unterstützung von Selbstständigen, dem Kultursektor sowie Ausbildungsbetrieben. Viel zu reden geben werden an der Sitzung, die erneut im Congress Center Basel stattfindet, ausserdem parlamentarische Vorstösse.

COVID-19 Massnahmenpaket

In der Maisitzung beschloss der Grosse Rat dringlich 18 Mio. Franken für Mietzinsbeiträge an baselstädtische Geschäfte, die von COVID-19 betroffen sind. Nun legt der Regierungsrat weitere dringliche Massnahmen vor, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern und Arbeitsplätze zu sichern. Zum einen geht es um eine neue Rechtsgrundlage für die Verbürgung von Bankkrediten an notleidende Unternehmen mit Sitz im Kanton. Im März konnte der Regierungsrat aufgrund eines Grossratsbeschlusses von 1975 für kantonale Bürgschaften maximal 50 Mio. Franken zur Verfügung stellen. Mit einer Anpassung des Standortförderungsgesetzes soll der Regierungsrat nun die Kompetenz erhalten, in wirtschaftlichen Krisen (über die aktuelle Pandemie hinaus) Bürgschaften im Gesamtumfang von bis zu 125 Mio. Franken zur Sicherung von Krediten einzugehen. Speziell berücksichtigt werden Technologie Start-ups.

Weiter wird dem Grossen Rat beantragt, den Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Krisenfonds) um 40 Mio. Franken und den Standortförderungsfonds um 3 Mio. Franken ausserordentlich zu äufnen. Aus dem Krisenfonds werden Unterstützungsleistungen für von COVID-19 betroffene selbstständig Erwerbende, für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie für Ausbildungsbetriebe, deren Lehrverhältnisse bedroht sind, finanziert. Die zusätzlichen Mittel im Standortförderungsfonds dienen der Aufstockung des Programms für Mietzinserleichterungen für junge Unternehmen mit spezifischen Anforderungen an Mietflächen. Wie hoch die tatsächlichen finanziellen Aufwendungen des Kantons sein werden, hängt wesentlich von der Entwicklung der Lage ab.

Robi Bachgraben, Parkgebühren-Initiative und Zuwahlen Appellationsgericht

Für einen Ersatzneubau auf dem Robi Bachgraben, der auch für den Mittagstisch und Robi Spielaktionen dienen wird, beantragt der Regierungsrat 2,1 Mio. Franken. Die Bau- und Raumplanungskommission (BRK) ist einverstanden.

Weiter beschliesst der Grosse Rat über das weitere Vorgehen zur Volksinitiative «für erschwingliche Parkgebühren». Sie fordert ausreichend günstigen Parkraum und maximale Gebührenhöhen für Anwohner- und Pendlerparkkarten sowie Tageskarten. Der Regierungsrat möchte die Initiative zur Berichterstattung überwiesen erhalten.

Der Gerichtsrat beantragt die Zuwahl von zwei Präsidentinnen am Appellationsgericht im Sinne der befristeten Amtszeitverlängerung einer Präsidentin und der vorübergehenden Erhöhung der Pensen mehrerer Präsidiumsmitglieder am Appellationsgericht, um damit COVID-19-bedingte verzögerte Stellenantritte zweier Präsidiumsmitglieder aufzufangen. Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission folgt den beantragten Zuwahlen, jedoch in einem um 20 Stellenprozente reduzierten Umfang.

Parlamentarische Vorstösse

Wie bereits im April und Mai werden zuerst regierungsrätliche Schreiben zu parlamentarischen Vorstössen behandelt. Unter anderem könnte der Grosse Rat eine Motion zweitüberweisen, die Einwohnerinnen und Einwohnern ohne Schweizer Bürgerrecht das kantonale Stimm- und Wahlrecht einräumen will, wenn sie seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton und eine Niederlassungsbewilligung haben. Zweitüberweisen könnte er auch Motionen, welche die Wiedereingliederung der BVB in die kantonale Verwaltung, die Untertunnelung der Osttangente, die Relativierung der Stellung der Stadtbildkommission (Motion der BRK) oder die Anpassung der Dividendenbesteuerung fordern.

Nach den insgesamt 61 regierungsrätlichen Schreiben folgt die Behandlung neuer Motionen und Anzüge.

Zweite Junisitzung am 24./25. Juni

An der Bündelitagsitzung des Grossen Rates vom 24. und 25. Juni wird dann unter anderem die Jahresrechnung 2019 des Kantons behandelt. (Separate Tagesordnung folgt)

 

Weitere Auskünfte

Salome Hofer, Grossratspräsidentin

Telefon +41 79 960 53 07

 

Vollständige Tagesordnung

www.grosserrat.bs.ch/to 

 

Hinweis:

Für die Sitzung im Congress Center Basel (Saal Montreal) gelten wie bisher spezielle Zutrittsregeln. Für die Medien beschränkt sich der Zugang auf beim Grossen Rat akkreditierte Medienschaffende; zudem sind die Plätze auf 6 limitiert. Es ist eine Anmeldung notwendig (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

Besucherinnen und Besuchern kann kein Zutritt gewährt werden, die Sitzung kann aber wie immer per Livestream auf www.grosserrat.bs.ch mitverfolgt werden.