Medienmitteilungen

Vorschau auf die Grossratssitzung vom 10. und 17. April 2013



Der Grosse Rat entscheidet in der April-Sitzung über eine Schutzbestimmung für «Whistleblower» in der kantonalen Verwaltung und über einen Kredit von 22 Millionen Franken für die Sanierung und den Ausbau des Leichtathletikstadions St. Jakob. Der Initiative «Lebendige Kulturstadt für alle!» möchte die vorberatende Kommission mit der Einführung einer Jugendkulturpauschale entgegenkommen.

2008 hat die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates den Regierungsrat mit einem Anzug aufgefordert, Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung, die auf interne Missstände aufmerksam machen («Whistleblowing»), vor Benachteiligungen in ihrem Anstellungsverhältnis zu schützen. Nun legt der Regierungsrat eine Ergänzung des Personalgesetzes vor, die diesen Schutz bei zulässigen Meldungen gewährleistet und Zuständigkeiten und Verfahren bei der Meldung von Missständen regelt. Als Meldestelle ist die Ombudsstelle vorgesehen. Die Wirtschafts- und Abgabekommission stimmt der neuen Gesetzesbestimmung zu.

Weiter liegt dem Grossen Rat ein Baukredit von 22,1 Millionen Franken für die Leichtathletikanlage St. Jakob zur Bewilligung vor. Das dreissigjährige Stadion soll bis 2015 saniert werden und ein neues Tribünengebäude mit 450 gedeckten Sitzplätzen und Betriebsräumen inklusive neuen Garderoben erhalten. Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission stimmt der Ausgabe zu.

In der Vorberatung unbestritten war ferner ein Antrag des Regierungsrates über 7,3 Millionen Franken für die Optimierung der Magazine der Stadtgärtnerei. Es geht um eine Konzentration des Betriebs auf weniger und dafür ausgebaute Standorte.

Die nicht ausformulierte kantonale Volksinitiative «Lebendige Kulturstadt für alle!» fordert vom Kanton eine stärkere Unterstützung der Jugendkultur und Kreativwirtschaft; konkrete Anliegen betreffen unter anderem Zwischen- und Umnutzungen von Gebäuden sowie preisgünstige Veranstaltungs- und Produktionsräume. Der Regierungsrat schlägt vor, die Förderung der Jugendkultur im Kulturfördergesetz zu verankern, womit die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) einverstanden ist. Während der Regierungsrat aber die Jugendkultur im Rahmen der Verteilung von Swisslos-Geldern finanziell unterstützen möchte, ohne einen konkreten Subventionsbetrag zuzusichern, schlägt die BKK grossmehrheitlich eine vom Kanton finanzierte «Jugendkulturpauschale» für jugendliche und neue Ausdrucksformen sowie für Erstlingswerke vor. Diese soll für 2013 und 2014 je 200‘000 Franken betragen.


Weitere Auskünfte:

Dr. Conradin Cramer
Grossratspräsident
Tel. +41 58 211 39 52