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Finanzkommission stimmt Rechnung 2012 des Kantons Basel-Stadt einstimmig zu



Die Rechnung 2012 des Kantons Basel-Stadt verzeichnet einen Überschuss von CHF 183.0 Mio. in der Laufenden Rechnung und einen negativen Finanzierungssaldo von CHF 207.6 Mio. Während die Laufende Rechnung damit deutlich besser abschliesst als budgetiert, geht der mit dem negativen Finanzierungssaldo verbundene Anstieg der Nettoschulden auf den buchhalterischen Nachvollzug der Ausgliederung der drei öffentlichen Spitäler aus der kantonalen Verwaltung zurück. Unter Budget und Vorjahr liegt der Ordentliche Nettoaufwand (ONA).

„Unspektakulär“ – so wird die Staatsrechnung 2012 des Kantons Basel-Stadt von Finanzdepartement und Finanzkontrolle qualifiziert. Damit ist wohl in erster Linie gemeint, dass die Rechnung zum einen positiv ausgefallen, zum anderen im Budgetrahmen geblieben ist. Auch die Finanzkommission stuft die Rechnung als erfreulich ein und verbindet dies mit einer entsprechenden Anerkennung an Regierungsrat und Verwaltung. Es ist nicht selbstverständlich, dass eine so komplexe Organisation wie der Kanton Basel-Stadt weitgehend reibungsfrei und innerhalb der vorgesehenen Kosten-Korridore funktioniert.

Ein Teil der Finanzkommission würde es befürworten, wenn in „guten Jahren“ vermehrt und intensiver nach Sparpotenzial gesucht würde. Die Fachwelt zweifelt zwar daran, dass sich ein demokratisches Staatswesen antizyklisch verhalten kann, die Finanzkommission ist aber trotzdem mehrheitlich der Meinung, dass in guten Zeiten Vorsorge für schlechtere Zeiten getroffen werden sollte. Sie begrüsst deshalb, dass sich einzelne Departemente laufend um Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen bemühen. In diesem Zusammenhang hat sie sich erkundigt, was Regierungsrat und Departemente bisher im Hinblick auf die gemäss 2012 totalrevidiertem Finanzhaushaltgesetz mindestens einmal pro Legislatur durchzuführende Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP) unternommen haben. Die Fachdepartemente sind gemäss eigenen Angaben bisher noch nicht in die Überprüfung einbezogen worden. Das Finanzdepartement erarbeitet derzeit ein Konzept zur Umsetzung des Gesetzesauftrags, das zuerst vom Regierungsrat genehmigt werden muss. Die Finanzkommission ist schon heute gespannt auf die Resultate der GAP. Sie stellt gleichzeitig fest, dass sich der Regierungsrat offenbar darauf verständigt hat, in der laufenden Legislatur nur eine solche Prüfung durchzuführen. Eine Kommissionsmehrheit könnte sich auch einen intensiveren Überprüfungsrhythmus vorstellen, spricht das Gesetz doch von „mindestens ein Mal pro Legislaturperiode".

Die Finanzkommission stellt weiter fest, dass sich auch 2012 der Headcount fast aller Departemente erhöht hat. Die Ferien- und Überzeitguthaben des Personals sind unterschiedlich hoch, generell aber zu hoch, wobei es in einzelnen Departementen Sonderfaktoren zu berücksichtigen gilt. Das Management dieser Guthaben ist in allen Departementen als Führungsthema erkannt. Die Finanzkommission behält den Stand der Zeitguthaben auch in Zukunft im Auge.

Die Ausgliederung der drei öffentlichen Spitäler (Universitätsspital, Felix Platter-Spital und Universitäre Psychiatrische Kliniken) aus der kantonalen Verwaltung per 1.1.2012 hat substanzielle Auswirkungen auf die Bilanz des Kantons. Während der Anteil der Spitäler an der Aktivseite vor der Ausgliederung aus Finanzvermögen in Höhe von CHF 317 Mio. und Verwaltungsvermögen in Höhe von CHF 388 Mio. bestanden hat, verfügt der Kanton nach der Ausgliederung nur noch über Verwaltungsvermögen in Form von Dotationskapital. Die Spitäler stehen in Zukunft als Beteiligungen im Verwaltungsvermögen in der Kantonsbilanz. Dieses Verwaltungsvermögen von CHF 681 Mio. ist höher als die vorherigen Nettoaktiven von CHF 661 Mio., die sich aus der Summe des Finanz- und Verwaltungsvermögens abzüglich des Fremdkapitals von CHF 45 Mio. zusammengesetzt haben. Der Anstieg um CHF 20 Mio. geht auf einen mit den neuen Bilanzierungsvorschriften der Spitäler (Swiss GAAP FER) verbundenen Aufwertungsgewinn zurück, der auch die Laufende Rechnung um diese Summe verbessert hat.

Auch wenn die Spitalausgliederungen das Vermögen des Kantons insgesamt erhöhen, lassen sie die für die Schuldenbremse massgebende Nettoschuldenquote von 3.0 auf 3.4 Promille steigen. Dabei handelt es sich allerdings um einen rein buchhalterischen Effekt. Weil der Kanton nun über mehr Verwaltungs- und weniger Finanzvermögen verfügt, steigen die als Bruttoschulden abzüglich Finanzvermögen definierten Nettoschulden – und zwar um die Differenz zwischen ausgegliedertem Finanzvermögen und ausgegliedertem Fremdkapital von CHF 272 Mio.

Vertieft auseinandersetzen wird sich die Finanzkommission in nächster Zeit mit der Aufgaben- und Kostenverlagerung vom Bund an die Kantone. Unter dem grundsätzlich als positiv zu wertenden Ziel der Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen kommen immer neue finanzielle Belastungen auf die Kantone zu. Problematisch daran ist aus Sicht der Finanzkommission, dass die Randbedingungen auf Bundesebene gesetzt werden, die Kantone also beispielsweise im Gesetzgebungsprozess keine direkte Mitsprache haben. Die Einflüsse der Bundespolitik auf die Kantone sind allerdings komplex und wirken sich nicht nur in zusätzlichen Belastungen, sondern auch in Entlastungen aus. Eine erste Einschätzung ergibt, dass sich in den letzten Jahren für den Kanton Basel-Stadt per Saldo eine erhebliche finanzielle Zusatzbelastung ergeben hat.

Die Finanzkommission beantragt dem Grossen Rat mit 13:0 Stimmen, die Staatsrechnung 2012 zu genehmigen.

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Weitere Auskünfte:

Patrick Hafner
Präsident Finanzkommission des Grossen Rats
Telefon +41 (0) 76 381 96 60, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Hinweis:

Ausführlicher Bericht der Finanzkommission zur Staatsrechnung 2012:

www.grosserrat.bs.ch?gnr=13.5233