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Ständige Sekretariate für IGPK



Die Büros des Landrates des Kantons Basel-Landschaft und des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt haben am 16. Oktober 2013 in gemeinsamer Sitzung beschlossen, für die drei Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen (IGPK) der beiden Basel und für die IPK FHNW ab 1. Januar 2014 Ständige Sekretariate einzuführen.

Bei den seit einigen Jahren bestehenden IGPK für die Universität Basel (Universität), das Universitätskinderspital beider Basel (UKBB) und die Schweizerischen Rheinhäfen (Häfen) ebenso wie - unter Einschluss der Kantone Aargau und Solothurn - für die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) wechseln turnusgemäss die Präsidien zwischen den beteiligten Kantonen. Bisher wurde das Sekretariat dieser IGPK jeweils durch denjenigen Kanton erbracht, der den Präsidenten oder die Präsidentin stellte.

Die Büros der Parlamente der beiden Basler Kantone haben sich nun darauf geeinigt, dass die IGPK Ständige Sekretariate erhalten, welche nicht mehr an den Herkunftskanton des Präsidiums gebunden sind.

Die Sekretariate der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen für die Universität Basel (IGPK Universität) und für das Universitätskinderspital Basel (IGPK UKBB) werden ab 1. Januar 2014 permanent durch den Parlamentsdienst des Kantons Basel-Stadt geführt.

Die Sekretariate der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen für die Schweizer Rheinhäfen (IGPK Hafen) und  für die Fachhochschule Nordwestschweiz (IPK FHNW) werden ab 1. Januar 2014 permanent durch die Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft geführt.

Die Einrichtung des Ständigen Sekretariates für die IPK FHNW erfolgt im Einvernehmen mit den Büros der Parlamente der Kantone Aargau und Solothurn sowie unter dem Vorbehalt der Zustimmung der IPK FHNW zur Änderung ihrer Geschäftsordnung. Die Kantone Aargau und Solothurn gelten die für die IPK FHNW erbrachten Sekretariatsleistungen mit einem jährlichen Betrag ab.