Medienmitteilungen

Vorschau auf die Grossratssitzung vom 4. und 11. Juni 2014



Die erste Juni-Sitzung des Grossen Rates steht im Zeichen der Totalrevision des Pensionskassengesetzes, mit der das Rentenalter für die Kantonsmitarbeitenden von 63 auf 65 Jahre erhöht und die Senkung des technischen Zinssatzes ermöglicht werden soll. Die Wirtschafts- und Abgabekommission beantragt im Rahmen eines Kompromissvorschlags auch den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Weiter beschliesst der Grosse Rat über den Bebauungsplan «Am Depot Dreispitz», der eine Aufwertung des Gebiets um die S-Bahn-Haltestelle ermöglicht.

Ein halbes Jahr lang hat die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) die Revision des Pensionskassengesetzes beraten und angesichts der teils diametral auseinanderliegenden Positionen zur regierungsrätlichen Vorlage gemeinsam mit dem Finanzdepartement einen Kompromissvorschlag geschnürt. Nun beantragt sie dem Grossen Rat als gewichtigste Änderung den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Dafür will sie den Versicherten mit Abfederungsmassnahmen, Besitzstandsgarantien und der paritätischen Sanierung im Sanierungfall entgegenkommen. Wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, unterstützt die WAK zudem die Senkung des technischen Zinssatzes auf 3%, da die mit dem heutigen Zinssatz von 4% berechneten Renditen mit relativ sicheren Anlagen nicht mehr erwirtschaftet werden können. Die Bestimmung des Zinssatzes liegt in der Kompetenz des Verwaltungsrats der Pensionskasse Basel-Stadt. Der Kompromissvorschlag übernimmt auch das vom Regierungsrat vorgeschlagene System der Teilkapitalisierung und die Erhöhung des Rentenalters von 63 auf 65 Jahre für alle Angestellten des Kantons (inkl. BVB, IWB und Spitäler). Unverändert bleiben sollen die Finanzierungsbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden; und bereits bestehende Renten werden nicht angetastet. Der Kompromissvorschlag, der Mehrkosten von 400 Millionen Franken bringt, fand in der WAK eine grosse Mehrheit mit nur einer Gegenstimme. Insgesamt entsteht dem Kanton durch die vorgeschlagene PKG-Revision bis 2024 eine zusätzliche Belastung von rund einer Milliarde Franken.

Nicht Teil des Kompromissvorschlags ist die Neuregelung des Ruhegehalts für Magistratspersonen, d.h. Regierungsratsmitglieder, Gerichtspräsidien und Ombudsleute. Die WAK schlägt eine gegenüber heute weniger grosszügige Regelung zur beruflichen Vorsorge vor. (Mehr s. Medienmitteilung der WAK vom 7. Mai).

Als einzige weitere regierungsrätliche Vorlage liegt dem Grossen Rat ausserdem der Bebauungsplan «Am Depot Dreispitz» samt den zugehörigen Massnahmen zur Nutzungsplanung vor. Ziel ist eine räumliche Aufwertung des Gebiets um die S-Bahn-Haltestelle Dreispitz. Über einen öffentlichen Platz (Bereich zwischen S-Bahn-Station, Tramdepot, Walkeweg und Münchensteinerstrasse), der nach der Malerin Irène Zurkinden benannt worden ist, und erweiterte Zugänge soll der Dreispitz besser an die S-Bahn angebunden werden. Ein Hochhaus von maximal 43m  Höhe soll mit einem publikumsorientierten Erdgeschoss zur Belebung des künftigen Platzes beitragen; als weitere Vorgabe muss die Wohnnutzung bei mindestens einem Drittel liegen. Geplant ist ausserdem ein öffentliches Veloparking bei der S-Bahn-Station mit 250 Plätzen. Die Bau- und Raumplanungskommission stimmt den Plänen zu.

An der Bündelitag-Sitzung des Grossen Rates vom 25. und 26. Juni wird dann unter anderem die Staatsrechnung 2013 behandelt (separate Tagesordnung folgt).

 

Weitere Auskünfte

Christian Egeler
Grossratspräsident
Tel. +41 61 335 79 12
 

Vollständige Tagesordnung

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