Medienmitteilungen

Finanzkommission stimmt der Rechnung 2013 des Kantons Basel-Stadt einstimmig zu



Die Rechnung 2013 des Kantons Basel-Stadt verzeichnet ein Gesamtergebnis von CHF 85.4 Mio. und einen Finanzierungssaldo von CHF 16.6 Mio. Das zweckgebundene Betriebsergebnis liegt bei CHF -2‘476.5 Mio. Alle drei Kennzahlen fallen besser aus als budgetiert. Der Selbstfinanzierungsgrad von 107% bedeutet, dass der Kanton 2013 seine gesamten Investitionen aus eigenen Mitteln finanziert hat. Die Nettoschuldenquote liegt mit 3.4 Promille leicht tiefer als vor Jahresfrist und deutlich unter der gemäss Schuldenbremse zulässigen Höchstgrenze von 6.5 Promille.

Die Finanzkommission hat bei der Prüfung der Staatsrechnung 2013 wie schon in den Vorjahren mit Wohlwollen festgestellt, dass die Rechnungslegung im Kanton Basel-Stadt ein hohes Niveau aufweist. Die Umstellung auf den neuen Standard HRM2 hat etliche Veränderungen mit sich gebracht. Die zeitlichen Vorgaben zu deren Umsetzung waren allerdings knapp bis zu knapp kalkuliert. Die Empfehlungen der Finanzkontrolle zur Bilanzanpassung konnten im Abschluss 2013 deshalb nicht mehr berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund der hohen Komplexität ist die Umstellung aber trotzdem als Erfolg zu werten. Mit HRM2 verbunden ist eine höhere Transparenz, beispielsweise durch die Erfassung von Brutto- statt Nettogrössen oder die interne Verrechnung von zwischen Departementen und Dienststellen erbrachten Leistungen.

Die Finanzkommission nimmt ebenfalls erfreut zur Kenntnis, dass das Finanzdepartement den von ihr im Bericht zum Budget 2014 dargestellten Zusammenhang zwischen laufenden Ausgaben und Investitionen aufgenommen hat. So hat die Finanzdirektorin an der Medienorientierung zur Staatsrechnung 2013 festgehalten, dass der Regierungsrat angesichts der in den Jahren 2014 bis 2018 auf den Kanton zukommenden hohen Investitionen als Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Handlungsspielraums eine „restriktivere Ausgabenpolitik […] in Kombination mit der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP)“ sowie eine „Priorisierung der Investitionen“ anstrebt.

Im Rahmen der Behandlung der Rechnung 2013 hat sich die Finanzkommission auf zwei Themen fokussiert, die keinen aktuellen Handlungsbedarf nach sich ziehen, aber auf längere Sicht im Auge zu behalten sind. Zum einen geht es um die Frage, ob der Headcount angesichts der nicht unerheblichen Zahl von gar nicht in ihm enthaltenen Stellen eine vernünftige Steuerungsgrösse ist. Während der Grosse Rat nur über die Finanzen steuert, gibt der Regierungsrat den Departementen auch noch einen Personalplafond vor. Dies führt innerhalb der Departemente zu einer „doppelten Steuerung“, die man auch kritisch hinterfragen kann. Für eine Steuerung über den Headcount spricht der Umstand, dass Personalausgaben im Gegensatz zu anderen Ausgaben nicht kurzfristig veränderbar sind. Vor dem Hintergrund, dass viele Stellen gar nicht im Headcount enthalten sind, hat sich die Finanzkommission die Frage gestellt, warum diese Grösse überhaupt massgebend sein soll, wenn das Budget eingehalten wird. Sie hat explizit nachgefragt, wie viele Stellen welcher Art in den einzelnen Departementen ausserhalb des Headcounts existieren und wie sich deren Zahl verändert hat. Weil damit fallweise in Zusammenhang stehend, hat sie sich auch über den Aufwand für externe Beratungen erkundigt.

Die Rechnung 2013 des Kantons Basel-Stadt verzeichnet ein Gesamtergebnis von CHF 85.4 Mio. und einen Finanzierungssaldo von CHF 16.6 Mio. Das zweckgebundene Betriebsergebnis liegt bei CHF -2‘476.5 Mio. Alle drei Kennzahlen fallen besser aus als budgetiert. Der Selbstfinanzierungsgrad von 107% bedeutet, dass der Kanton 2013 seine gesamten Investitionen aus eigenen Mitteln finanziert hat. Die Nettoschuldenquote liegt mit 3.4 Promille leicht tiefer als vor Jahresfrist und deutlich unter der gemäss Schuldenbremse zulässigen Höchstgrenze von 6.5 Promille.

Ebenfalls untersucht hat die Finanzkommission die in den einzelnen Departementen anfallenden Einnahmen. Weiter hat sie die Frage erörtert, welche Ausgaben wie budgetiert werden können und sollen. Gemäss Verwaltung sind die Vorlaufzeiten insbesondere bei IT-Vorhaben häufig zu lang, um genau budgetieren zu können. Abweichungen sind deshalb eher die Regel als die Ausnahme. In anderen Bereichen nutzen Departemente günstige Ausgabenkonstellationen zur Tätigung von ungeplanten, aber ohnehin in Kürze notwendigen Investitionen bzw. Ausgaben. Beides ist eigentlich nicht im Sinne einer Rechnungslegung, die von einer anderen Instanz (Finanzkommission bzw. Grosser Rat) kontrolliert und genehmigt werden muss. Die Finanzkommission wird sich mit diesen Fragen weiter auseinandersetzen.

Die Finanzkommission beantragt dem Grossen Rat mit 10:0 Stimmen, die Staatsrechnung 2013 zu genehmigen.

Weitere Auskünfte

Patrick Hafner, Präsident Finanzkommission des Grossen Rats
Telefon +41 (0) 76 381 96 60, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Hinweis

Ausführlicher Bericht der Finanzkommission zur Staatsrechnung 2013