Medienmitteilungen

Vorschau auf die Tagesordnung vom 25. und 26. Juni 2014



Der Grosse Rat behandelt in der Bündelitagsitzung die Staatsrechnung 2013 und den Finanzierungskredit für die Verlängerung des 3er Trams von Basel nach Saint-Louis. Weiter stehen nochmals die Fusionsinitiative der beiden Basel und der Gegenvorschlag zur Debatte. Schliesslich legt der Regierungsrat mehrere Massnahmen vor, um den Weg für das neue Verkehrskonzept Innenstadt frei zu machen. 

In der Bündelitagsitzung berät der Grosse Rat traditionsgemäss die kantonale Rechnung des vergangenen Jahres. Die Finanzkommission empfiehlt die Rechnung, die im Gesamtergebnis ein Plus von 85 Millionen Franken aufweist, einstimmig zur Genehmigung. (Mehr s. Medienmitteilung der Finanzkommission vom 5. Juni 2014).

In erster Lesung zur Fusionsinitiative hat der Grosse Rat im Mai den gemeinsamen Gegenvorschlag von Regiokommission und Baselbieter Justizkommission in einem Punkt abgeändert, indem er die Grösse des bei einem Ja der Bevölkerung einzusetzenden Verfassungsrates von 100 auf 125 erhöht hat. Gemäss dem Gegenvorschlag wird der Verfassungsrat nach Bevölkerungszahl zusammengesetzt (75 BL, 50 BS) und hat einen klar definierten Gesetzgebungsauftrag. Um den Landrat nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen, beschloss der Grosse Rat eine zweite Lesung. Nachdem der Landrat dem Gegenvorschlag am 12. Juni in zweiter Lesung zugestimmt hat – ohne Abstimmungsempfehlung, die Initiative lehnt er ab – kann der Grosse Rat nun nachziehen. Änderungen am Gegenvorschlag sind nicht mehr möglich, da dieser in beiden Parlamenten gleich lauten muss.

Für die Verlängerung des Trams Nr. 3 zwischen der heutigen Basler Endstation, Burgfelder Grenze, und dem Bahnhof Saint-Louis beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat 32.8 Mio. Franken; davon können aber 10.5 Mio. Franken als Bundesbeitrag in Abzug gebracht werden. Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission beantragt mit einer Gegenstimme Zustimmung. Die Tramverlängerung reduziere den grenzüberschreitenden Pendlerverkehr und übernehme die Funktion eines Entwicklungsmotors für bisher mit dem öffentlichen Verkehr schlecht erreichbare Quartiere. Die 3,1 Kilometer lange neue Tramstrecke, von der 0,5 Kilometer auf Basler Boden liegen, könnte Ende 2017 in Betrieb gehen (Mehr s. Medienmitteilung der UVEK vom 10. Juni 2014).

Das Haus für elektronische Künste Basel, das im Herbst auf dem Dreispitz neu eröffnet wird, soll für Innenarchitektur und Ausbau seines Domizils einen Investitionsbeitrag von 520‘000 Franken erhalten. Das auch vom Bund unterstützte Medienkunsthaus ist die wichtigste schweizerische Institution der digitalen Kultur. Die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) ist mit dem Beitrag einverstanden.

Nur mehrheitlich stimmt die BKK dem Beitritt des Kantons zum Hochschulkonkordat zu. Dieses bildet die rechtliche Grundlage für das vorgesehene Zusammenwirken von Bund und Kantonen im gesamten Hochschulbereich. Während das Ziel unbestritten war, gewichtet eine Kommissionsminderheit die von der gesamten Kommission geteilten Kritikpunkte so stark, dass sie einen Beitritt vorläufig ablehnt. Die Kritik betrifft insbesondere die Tatsache, dass Basel-Landschaft als Mitträgerkanton der Universität Basel und der Fachhochschule Nordwestschweiz keinen ständigen Sitz im Hochschulrat erhält und im Hochschulbereich die Leistungserbringer von den Leistungsbezügern majorisiert werden.

Dem Grossen Rat liegt sodann ein Bebauungsplan vor, der an der Friedrich Miescher-Strasse den Bau eines Pflegeheims für Demenzkranke ermöglicht. Die Bau- und Raumplanungskommission ist einverstanden.

Schliesslich legt der Regierungsrat als Antwort auf mehrere parlamentarische Vorstösse ein Kompromisspaket zum Verkehrskonzept Innenstadt vor, damit dieses endlich realisiert werden kann. Personen und Unternehmen, die regelmässig Kurzbewilligungen benötigen, sollen sich kostenpflichtig registrieren lassen und über ein Kundenkonto günstigere Kurzbewilligungen beziehen können. In Notfällen sollen Kurzbewilligungen nach vorgängiger Meldung an die Behörde ohne Verzug erteilt werden. Und Unternehmen sollen zum regelmässigen Bringen und Abholen von rasch verderblichen Waren eine kostenpflichtige Dauerbewilligung erhalten. Für in der Kernzone geschäftsansässige Unternehmen entfällt die Bewilligungsgebühr.  

 

Weitere Auskünfte

Christian Egeler
Grossratspräsident
Tel. +41 61 335 79 12


Vollständige Tagesordnung

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