Medienmitteilungen

Vorschau auf die Grossratssitzung vom 3. und 10. Juni 2015



Der Grosse Rat beschliesst in der ersten Juni-Sitzung über das revidierte Taxigesetz. In der Vorberatung war die Frage, wie die Qualität im Basler Taxigewerbe verbessert werden kann, umstritten; eine starke Minderheit fordert eine Begrenzung der Anzahl Taxis. Dem Parlament liegt ausserdem die Totalrevision des Gerichtsorganisations-gesetzes vor. Die vorberatende Kommission stimmt den wichtigsten Eckpunkten der Regierungsvorlage zu, darunter die selbständige Justizverwaltung und Richterwahlen durch den Grossen Rat statt des Volks. In anderen Bereichen beantragt sie verschiedene Änderungen.

Das Taxigesetz von 1996 muss an das Binnenmarktgesetz und das Freizügigkeitsabkommen mit der EU angepasst werden. Das bedingt einen gewissen Abbau von Markteintrittshürden; so darf der Marktzugang nicht mehr vom Wohnsitz oder Sitz in Basel-Stadt abhängig gemacht werden. Gleichzeitig möchte der Regierungsrat mit der vorliegenden Gesetzesrevision die Qualität der Basler Taxis verbessern. Er beantragt griffigere Bestimmungen zu Bewilligungserteilung und -entzug. So sollen Betriebsbewilligungen zeitlich begrenzt werden und Taxifahrende müssen neu einen guten Leumund vorweisen. Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) beantragt gegenüber der Regierungsvorlage mehrere Änderungen. So soll in Taxis ein Rauchverbot gelten, eine WAK-Mehrheit fordert zudem strengere Umweltvorschriften für die Fahrzeuge. Umstrittenster Punkt bildete die Frage einer Limitierung der Taxibewilligungen. Eine starke Minderheit fordert eine solche, um das bestehende Überangebot an Taxis zu reduzieren und für die Taxifahrenden bessere Arbeits- und Lohnbedingungen zu erreichen. Die Mehrheit lehnt eine Marktlimitierung als Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit ab.

Dem Grossen Rat liegt ausserdem die Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes zur Beratung vor. Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) unterstützt die wichtigsten Eckpunkte der regierungsrätlichen Vorlage, namentlich die Einführung einer selbständigen Justizverwaltung und die Neuordnung der Richterwahlen. Demnach werden nur noch die Gerichtspräsidien durch das Volk gewählt, die übrigen Richterinnen und Richter durch den Grossen Rat. Änderungen nahm die JSSK vor allem im Bereich der Übertragung von Präsidienfunktionen, der Einführung zusätzlicher Unvereinbarkeiten für Gerichte, Staatsanwaltschaft und Schlichtungsbehörden sowie der Festschreibung eines allgemeinen Förderartikels für Teilzeitpensen vor. Für das Zivilgericht beantragt sie ein zusätzliches Gerichtspräsidium. (Mehr siehe Medienmitteilung der JSSK vom 22. Mai 2015).

Weiter beantragt der Regierungsrat den Beitritt zu einer Interkantonalen Vereinbarung, welche den finanziellen Ausgleich unter den Kantonen bei der ärztlichen Weiterbildung an Spitälern regelt. Basel-Stadt würde profitieren, allerdings ist für ein Inkrafttreten der Vereinbarung die Zustimmung von 18 Kantonen notwendig. Die Gesundheits- und Sozialkommission unterstützt die Vorlage.

An der Bündelitag-Sitzung des Grossen Rates vom 24. und 25. Juni wird dann unter anderem die Staatsrechnung 2014 behandelt. (Separate Tagesordnung folgt).

Weitere Auskünfte

Elisabeth Ackermann
Grossratspräsidentin
Tel. +41 79 333 47 25

Vollständige Tagesordnung

Link zur Tagesordnung unter der Adresse www.grosserrat.bs.ch/to