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GPK-Bericht: Gewinnoptimierung trübte das Risikobewusstsein bei der Basler Kantonalbank



Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates hat mehrere Vorkommnisse untersucht, mit denen die Basler Kantonalbank (BKB) in den vergangenen Jahren in die Kritik geraten ist. Die GPK hat sich dabei auf die politischen Verantwortlichkeiten konzentriert. Sie zeigt Schwachstellen innerhalb des BKB-Konzerns sowie einen mangelhaften Informationsaustausch zwischen der Bank und den kantonalen Aufsichtsorganen auf.

In ihrem einstimmig verabschiedeten Bericht geht die GPK auf vier Vorkommnisse bei der Basler Kantonalbank und der Bank Coop seit 2009 ein: das betrügerische Vorgehen der ASE Investment AG, mit welcher die Zürcher Zweigstelle der BKB zusammengearbeitet hat, das USA-Geschäft der BKB, der Handel mit eigenen Partizipationsscheinen sowie der Fehlversand von Kontoauszügen durch die Bank Coop.

In Abgrenzung zu den Untersuchungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und den Untersuchungen der Staatsanwaltschaften Basel-Stadt und Aargau haben sich die GPK und ihre Subkommission in erster Linie mit den politischen Verantwortlichkeiten befasst. Dies betrifft die Rollen des Regierungsrates als Eignervertreter, des Bankrats als oberstes Führungsorgan des BKB-Konzerns sowie der parlamentarischen Oberaufsicht.

Erheblicher Schaden für die BKB

Der BKB – und indirekt auch dem Kanton als Eigner – ist durch die Vorkommnisse erheblicher Schaden entstanden. Nach heutigem Kenntnisstand der GPK wurde aber in keinem Fall ein nach Schweizer Strafrecht relevantes, auf persönliche Bereicherung ausgerichtetes Verhalten von Mitarbeitenden der BKB oder der Bank Coop ersichtlich. Anders liegt der Fall bei den Verantwortlichen der ASE Investment AG, dort liegen betrügerische, strafrechtlich relevante Tatbestände vor, welche von der Staatsanwaltschaft Aargau verfolgt werden.

Was sich allerdings die Verantwortlichen der BKB, der Bank Coop sowie auch die zuständigen Aufsichts- und Oberaufsichtsorgane vorwerfen müssen, ist ein verschiedentlich zu geringes oder zu spät entwickeltes Risikobewusstsein, Fehleinschätzungen problematischer Geschäftspraktiken und deren Folgen und ein verschiedentlich mangelhafter Informationsaustausch. Der Bericht der GPK zeigt an Hand der vier untersuchten Vorkommnisse die konkreten Schwachstellen auf und formuliert Empfehlungen zu deren Behebung. Dazu gehören die Professionalisierung des Bankrates und die klare Regelung der kantonalen Aufsichtsstrukturen.

Totalrevision des BKB-Gesetzes muss Klärung bringen

Die BKB hat bereits zahlreiche Lehren und Konsequenzen aus den teilweise sehr teuren Fehlern gezogen und sowohl strukturelle wie auch personelle Massnahmen umgesetzt. Die GPK erwartet zudem, dass die erkannten Probleme und strukturellen Ursachen, welche die untersuchten Vorkommnisse ermöglicht oder zumindest begünstigt haben, in der anstehenden Totalrevision des BKB-Gesetzes durch den Grossen Rat beseitigt werden.

Kontakt

Michael Koechlin, Präsident Subkommission, Tel. Mobil: 079 650 42 42

Tobit Schäfer, Präsident Geschäftsprüfungskommission, Tel. Mobil: 078 682 63 32

 

Bericht

Den Bericht der GPK zu den Vorkommnissen bei der Basler Kantonalbank und der Bank Coop finden Sie hier sowie in der Datenbank des Grossen Rates (15.5247.01).