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GPK-Bericht: Gute Arbeit von Regierungsrat, Verwaltung und Gerichtsbehörden, aber auch deutliche Differenzen und dringender Handlungsbedarf



Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates hat den Jahresbericht 2014 des Kantons Basel-Stadt geprüft und neben diversen positiven Feststellungen auch 37 konkrete Empfehlungen und Erwartungen formuliert. Grundsätzlich kritisch beurteilt die GPK die Qualität des Jahresberichts 2014, mit dem Regierungsrat, Verwaltung und Gerichtsbehörden Rechenschaft ablegen. Zudem erwartet die GPK, dass die Probleme bei der Planung von Kindergärten gelöst und das Risiko durch Gefahrenguttransporte gemindert werden.

Auch im vergangenen Jahr haben Regierungsrat, Verwaltung und Gerichtsbehörden grundsätzlich gute Arbeit für den Kanton geleistet, wofür ihnen die GPK dankt. Sie stellt aber auch mehrfach deutliche Differenzen und dringenden Handlungsbedarf fest.

Fehlender Bericht über die Beteiligungen des Kantons

In seinem Jahresbericht 2013 hat der Regierungsrat erstmals über die 37 Beteiligungen des Kantons berichtet (u. a. BKB, BVB, IWB, öffentliche Spitäler), was von der GPK angeregt und begrüsst wurde. Im Jahresbericht 2014 fehlt der Bericht über die Beteiligungen und die GPK wurde erst auf Nachfrage informiert, dass der Regierungsrat diese in einem separaten Bericht abhandeln möchte. Angesichts der grossen Bedeutung, die den Beteiligungen zukommt, und der vielen Diskussionen, die diese auslösen, kann die GPK die Verzögerung nicht nachvollziehen und erwartet, dass im Jahresbericht 2015 wieder integriert über die Beteiligungen berichtet wird.

Das Fehlen des Berichts über die Beteiligungen ist für die GPK bezeichnend für den ganzen Jahresbericht 2014, dessen Qualität sie grundsätzlich kritisch beurteilt: Viele Informationen wurden bereits anderweitig publiziert und als Pflichtübung nochmals zusammengefasst; andere, aus Sicht der GPK wesentliche Informationen finden sich dafür nirgends. Die GPK erwartet deshalb eine höhere Disziplin beim Verfassen und eine stärkere Fokussierung bei den Inhalten des Jahresberichts 2015.

Nicht alle Beschaffungsvorschriften eingehalten

Die GPK musste feststellen, dass noch immer nicht alle Abteilungen und Bereiche in allen Departementen gleichermassen sensibilisiert sind für das Thema Beschaffungen und dass nicht alle Vorschriften von allen eingehalten wurden: Im vergangenen Jahr wurden Aufträge mit einem Volumen von total über 10 Millionen Franken vergeben, ohne dass sie öffentlich ausgeschrieben wurden, obwohl das hätte geschehen müssen. Die GPK begrüsst deshalb, dass der Regierungsrat ihre Empfehlung aufgenommen hat und eine kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen schaffen wird, die hoffentlich Wirkung zeitigt.

Reorganisation bei KESB, ABES und KJD fortgeschritten

Im Nachgang zur Revision des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts hat sich die GPK eingehend mit der Reorganisation und der Arbeitsweise der zuständigen Dienste im Kanton befasst. Dabei konnte sie sich überzeugen, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), beim Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz (ABES) und beim Kinder- und Jugenddienst (KJD) weit fortgeschritten ist, wenn auch noch nicht alle Abläufe perfekt funktionieren. Der GPK ist wichtig, dass in diesem sensiblen Bereich, in dem mit vulnerablen Personen gearbeitet wird, Veränderungen mit grosser Sorgfalt vorgenommen und die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Probleme bei der Planung von Kindergärten

Mangelnde Ressourcen im Bau- und Verkehrsdepartement und im Erziehungsdepartement führten gemäss Regierungsrat neben anderen Faktoren dazu, dass im Mai 2015 noch nicht klar war, ob im August 2015 für alle Kinder ein Kindergartenplatz nach heute gültigen Standards und Vorgaben angeboten werden kann. Die GPK nimmt die grossen Probleme, die bei der räumlichen Planung von Kindergärten bestehen, mit Besorgnis zur Kenntnis und erwartet, dass sie prioritär angegangen und dringend gelöst werden.

Risiko durch Gefahrenguttransporte

Nach wie vor keine Lösung besteht für Probleme mit Gefahrenguttransporten über den Badischen Bahnhof. Um die Gefahr zu minimieren, welche vom Transport gefährlicher Güter auf der Schiene ausgeht, hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) auf Antrag der Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit (KCB) der zuständigen Betreiberin Deutsche Bahn Netz AG (DB Netz) per Verfügung mitgeteilt, dass zu untersuchen sei, ob es weitere bauliche Möglichkeiten gebe, um Personen- und Güterverkehr im Bereich Badischer Bahnhof stärker zu trennen. Die geforderte Untersuchung ist jedoch noch ausstehend. Aufgrund des ernsten Risikos, das Gefahrenguttransporte bergen, kann die GPK nicht nachvollziehen, dass sich die Untersuchungen so lange hinziehen. Sie unterstützt die KCB in ihrem Bemühen, die Angelegenheit voranzutreiben, und empfiehlt dem Regierungsrat, beim BAV auf die Pendenz hinzuweisen und zu verlangen, dass die DB Netz diese zeitnah erledigt.

Weitere Auskünfte

Tobit Schäfer
Präsident Geschäftsprüfungskommission
Mobiltelefon: 078 682 63 32

Der GPK-Bericht für das Jahr 2014 ist hier abrufbar.