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JSSK stimmt revidiertem Bestattungsgesetz mit Änderungen zu



Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates begrüsst die Totalrevision des Bestattungsgesetzes. Sie beantragt gegenüber dem Regierungsvorschlag aber mehrere Änderungen.

So will die Kommission zwar wie der Regierungsrat am Grundsatz des staatlichen Friedhofmonopols festhalten. Die Ausnahmeregelung will sie aber weiter fassen und dadurch die heutige Religionsvielfalt und unterschiedliche Bestattungsrituale besser berücksichtigen.

Die JSSK will ausserdem die Stellung von Konkubinatspartnerinnen und -partnern beim Entscheid über Bestattung und Beisetzung verbessern, falls keine Erklärung der verstorbenen Person vorliegt. Sie sollen in der Rangfolge früher berücksichtigt werden. Weiter beantragt die Kommission mit knapper Mehrheit die Streichung der Altersgrenze von 16 Jahren bei der Wahl der Bestattungs- und Beisetzungsart.

Der Grosse Rat behandelt die Vorlage in der Märzsitzung.

Sie finden den Bericht der JSSK hier:

Bericht der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission zum Ratschlag Totalrevision des Bestattungsgesetzes

Web-Mitteilung des Parlamentsdiensts