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Die JSSK unterstützt eine "bewaffnete Sicherheitsassistenz" bei der Polizei



Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates hat ihren Bericht zu einer Änderung des Polizeigesetzes verabschiedet. Sie stimmt dem regierungsrätlichen Antrag, bei der Polizei eine neue Mitarbeiterkategorie "bewaffnete Sicherheitsassistenz" einzuführen, grossmehrheitlich zu.

Bisher gibt es nur die Kategorie unbewaffnete Sicherheitsassistenz. Für Bewachungs- und Transportaufgaben in Zusammenhang mit inhaftierten und festgenommenen Personen soll nun die Bewaffnung von Sicherheitsassistentinnen und -assistenten möglich werden; damit würden weniger Kräfte der voll ausgebildeten Polizei gebunden. In Abweichung zur Regierungsvorlage will die JSSK die Aufgaben der bewaffneten Sicherheitsassistenz im Gesetz (und nicht erst auf Verordnungsstufe) festschreiben.

Sie finden den JSSK-Bericht hier.

(Mitteilung Parlamentsdienst)