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Anpassung BVB-Organisationsstruktur: GPK und UVEK nicht überall einig



Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates hat ihren Bericht zur Revision des Organisationsgesetzes der Basler Verkehrsbetriebe (BVB) verabschiedet. In gewissen Punkten geht sie bei der Anpassung der Aufsichts- und Führungsstrukturen der BVB an heute geltende Grundsätze der Public Corporate Governance weiter als der Regierungsrat. Die mitberichtende UVEK ist nicht überall mit der GPK einverstanden. 

So fordert die GPK die alleinige Wahl des BVB-Verwaltungsrats durch den Regierungsrat. Dieser hat im Gesetzesentwurf angeboten, dass der Grosse Rat seine Wahl bestätigt. Eine Mehrheit der mitberichtenden Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) möchte an der Möglichkeit eines solchen Wahlvetos festhalten.

Weiter beantragt die GPK im Gegensatz zu Regierungsrat und UVEK unter anderem, dass BVB-Mitarbeitende nicht in den Verwaltungsrat wählbar sind und die Personalvertretung im Verwaltungsrat nicht bei den BVB angestellt sein darf.

Sie finden den Bericht der beiden Kommissionen hier.

(Mitteilung Parlamentsdienst)