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Finanzkommission stimmt neuer Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden einstimmig zu



Die Finanzkommission hat ihren Bericht zur Revision des innerkantonalen Finanz- und Lastenausgleichs verabschiedet. Sie beantragt dem Grossen Rat einstimmig, Anpassungen der Aufgabenverteilung und der finanziellen Abgeltung zwischen dem Kanton und den Gemeinden Riehen und Bettingen zuzustimmen. Auch mit dem Verkauf der Primarschulhäuser an die Gemeinden ist sie einverstanden.

Neu sollen die Gemeinden insbesondere die gesamte Finanzierung der Primarschule übernehmen; auch im Asylwesen erhalten sie mehr Verantwortung. Da den Gemeinden Mehr- und dem Kanton Minderkosten entstehen, sollen die Steuerpflichtigen der Gemeinden in Zukunft weniger Kantonssteuern (-5% Einkommens- und Vermögenssteuer) und dafür mehr Gemeindesteuern bezahlen.

Der Grosse Rat muss die Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichgesetzes, des Steuergesetzes und den Verkauf der sechs Schulhäuser bewilligen; per 1. Januar 2017. Die beiden Gemeinden haben dem Schulhäuserkauf bereits zugestimmt.

Zum Bericht der Finanzkommission zum Ratschlag Neukalibrierung des innerkantonalen Finanz- und Lastenausgleichs und Übertragung der Primarschulliegenschaften an die Gemeinden

(Mitteilung Parlamentsdienst)