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WAK will Elektrofahrzeuge steuerlich stärker entlasten als Regierungsrat



Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates stimmt einer Revision des Motorfahrzeugsteuergesetzes einstimmig zu. Elektrofahrzeuge will sie steuerlich noch stärker entlasten als der Regierungsrat.

Die Motorfahrzeugsteuer soll sich künftig nach dem Leergewicht und dem CO2-Ausstoss bemessen, statt nach dem Hubraum und einem Bonus/Malus-System. Die Anpassung geht auf eine Motion zurück, die der Grosse Rat 2014 überwiesen hat. Sie fordert eine Behebung falscher Anreize, die aus der Gesetzesrevision von 2011 resultierten. Insbesondere werden heute auch Hybrid- oder Elektrofahrzeuge mit einem Malus belegt.

Gegenüber dem Ratschlag beantragt die WAK eine zusätzliche Gewichtung der Parameter zugungsten von Elektrofahrzeugen, indem Leergewicht und CO2-Ausstoss nicht wie vom Regierungrat vorgesehen im Verhältnis 50:50, sondern 40:60 gewichtet werden sollen. Damit wird auf die relativ schweren Batterien von Elektrofahrzeugen Rücksicht genommen. 

Der vom Regierungsrat vorgelegte Ratschlag sieht Ertragsneutralität vor. Zur Frage, wie diese zu berechnen ist, beschloss die WAK eine Präzisierung.

Zum WAK-Bericht: Bericht der Wirtschafts- und Abgabekommission zum Ratschlag Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge

(Mitteilung Parlamentsdienst)