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GPK stimmt der Revision des IWB-Gesetzes zu



Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates hat ihren Bericht zu einer Teilrevision des IWB-Gesetzes verabschiedet. Sie stimmt der Anpassung an heute geltende Grundsätze der Public Corporate Governance mit 11 zu 1 Stimmen zu. Für Verwaltungsratsmitglieder will die GPK eine Amtszeitbeschränkung von 16 Jahren festschreiben.

Zentrales Element der vom Parlament im Februar 2016 per Motion geforderten Teilrevision ist die Trennung der strategischen Führung der Industriellen Werke Basel als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt von der Aufsicht durch den Regierungsrat und der Oberaufsicht durch den Grossen Rat.

Die Gesetzesrevision orientiert sich im Wesentlichen an jenen zur Basler Kantonalbank und der BVB, welche der Grosse Rat 2015 beschlossen hat. Entsprechend sollen auch die Verwaltungsratsmitglieder der IWB künftig allein vom Regierungsrat und nicht mehr vom Grossen Rat gewählt werden. Analog zur BKB- und BKB-Regelung will sie entgegen dem Regierungsvorschlag auch eine Amtszeitbeschränkung ins Gesetz aufnehmen. Eine Wohnsitzpflicht lehnt die GPK mehrheitlich ab. 

Sie finden den Bericht hier: GPK-Bericht zum Ratschlag betr. Teilrevision des Gesetzes über die Industriellen Werke Basel von 2009  

(Mitteilung Parlamentsdienst)