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BKK ist beim Ausbau der Förderangebote an Privatschulen gespalten



Die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) des Grossen Rates hat ihren Bericht zu einer Änderung des Schulgesetzes verabschiedet. Die Kommission folgt – allerdings bei sechs Enthaltungen – dem regierungsrätlichen Vorschlag, wonach der Kanton künftig die Förderangebote Logopädie und Psychomotorik an den Privatschulen finanzieren soll, jedoch nicht die Heilpädagogik.

Die Mehrkosten für den Regierungsvorschlag belaufen sich auf rund 500‘000 Franken pro Jahr. Eine Übernahme auch der Heilpädagogik an den Privatschulen, wie dies eine BKK-Minderheit unterstützte, würde geschätzte Zusatzkosten von rund 3 Mio. Franken pro Jahr bedeuten.

Die regierungsrätliche Vorlage geht auf eine vom Grossen Rat überwiesene Motion zurück, die eine Ausweitung der Fördermassnahmen für alle Schülerinnen und Schüler verlangte.

Sie finden den Bericht hier: BKK-Bericht zum Ratschlag zur Motion Brigitta Gerber und Konsorten betreffend unzureichende Umsetzung des Grossratsbeschlusses vom 22.10.2014 über Fördermassnahmen im Schulgesetz

(Mitteilung des Parlamentsdiensts)