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Neues Bürgerrechtsgesetz: Bundesgericht weist Beschwerde der Bürgergemeinden ab



Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Bürgergemeinden der Stadt Basel sowie der Bürgergemeinden Riehen und Bettingen gegen eine Bestimmung im neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetz abgewiesen. Der Grosse Rat hatte dieses im Oktober 2017 erlassen.

Die fragliche Norm betrifft die Bestimmung, wonach bei Einbürgerungsbewerbern als nachgewiesen gilt, dass sie über Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Bund, Kanton und Gemeinde verfügen, wenn sie die obligatorische Schule in der Schweiz, davon die gesamte Sekundarstufe I in Basel-Stadt besucht haben. 

Zur vollständigen Medienmitteilung des Bundesgerichts

Zum Urteil: Urteil 1C_337/2019 des Bundesgerichts

Zum Geschäft: Datenbank des Grossen Rates

 

Web-Mitteilung des Parlamentsdiensts