Vor 100 Jahren – 1914 – beschloss der Grosse Rat, dass sich Ausländerinnen mit Genehmigung der Fakultäten an der Universität Basel immatrikulieren dürfen.
Der Grosse Rat setzte damit eine Lockerung der Ausländerinnenklausel im Universitätsgesetz durch. Zuvor war den Ausländerinnen der Zugang zur Universität Basel verwehrt, so wie sich diese mit dem Zugang von Frauen überhaupt schwer tat – viel schwerer als Zürich, Bern oder Genf. Erst 1890 wurden Frauen, sofern sie ihre schulische Vorbildung in Basel erworben hatten, vom Regierungsrat «versuchsweise» zur Uni zugelassen. Im Wintersemester 1914/15 waren dann immerhin 10 Ausländerinnen immatrikuliert.
Ganz aufgehoben wurde die Sonderstellung der Ausländerinnen vom Grossen Rat erst 1937. Fritz Hauser (SP), der später Regierungsrat wurde, hatte die Gleichstellung von Studierenden ohne Rücksicht auf Geschlecht und Staatszugehörigkeit schon in der Debatte von 1914 beantragt, war aber unterlegen.
Text: Eva Gschwind, Parlamentsdienst BS
Quellen: Grossratsprotokoll 28.5.1914; www.baslerchronik.ch; www.unigeschichte.unibas.ch (Foto: Schweizerisches Tropen- und Public Health Institut)