Vor 100 Jahren: Mitten im Krieg endet eine Volksinitiative zur Verkleinerung des Grossen Rates in Auszählungswirren und dem knappsten Urnengang aller Zeiten

Mit der neuen Kantonsverfassung haben die Basler Stimmberechtigten 2005 auch einer Verkleinerung des Grossen Rates von 130 auf 100 Mitglieder zugestimmt. Eine solche stand bereits 1915/16 zur Debatte: Es kam gleich zu drei Volksabstimmungen. Bei der dritten wurden erstmals Stimmzettel an die Soldaten verschickt, die während des Ersten Weltkriegs im Aktivdienst standen. Die Folge war ein umstrittenes Abstimmungsergebnis - letztlich gaben zwei Stimmen den Ausschlag zum Nein.

abstimmungszettel verkleinerung grosser rat 1916
Abstimmung Nr. 3 zur Ratsverkleinerung © ParlD 

 

Am 24. April 1915 nahmen die Basler Stimmbürger mit 4660 zu 4168 Stimmen eine von der Fortschrittlichen Bürgerpartei ausgegangene Volksinitiative zur Reduktion des Grossen Rates von 130 auf 100 Mitglieder an; dies gegen den Willen fast aller anderen Parteien.

In Basel war zu dieser Zeit Sparen angesagt. In Europa herrschte Krieg, die Staatskasse schrieb Defizite und die Teuerung wuchs rasant. Kurz zuvor hatte der Grosse Rat sogar das weltliche Geläut - das Läuten der Kirchenglocken zum Uhrschlag - gestrichen.

Einsparungen von einigen tausend Franken erhofft

Die Fortschrittliche Bürgerpartei, 1911 als Abspaltung der Freisinnigen gegründet (später BGP) und den Behörden und deren «unwirtschaftlichem Haushalten» ohnehin misstrauisch gesinnt, hatte vorgerechnet, dass mit der Verkleinerung des Parlaments jährlich einige tausend Franken gespart werden könnten. Ein Argument, das offensichtlich verfing. 1913 kostete der Grosse Rat 16‘000 Franken; das Sitzungsgeld betrug 6 Franken pro Sitzung.

Nach dem Ja zur Reduktion des Grossen Rates musste der Regierungsrat allerdings feststellen, dass die Abstimmung nicht verfassungsgemäss verlaufen war. Die Stimmberechtigten hätten zusätzlich gefragt werden müssen, ob bei einem Ja ein Verfassungsrat einzuberufen sei. Für den Juni wurde zu dieser Frage deshalb eine zweite Volksabstimmung anberaumt; diese gab dem Grossen Rat die Kompetenz, die Verfassungsrevision selbst an die Hand zu nehmen.

Tücken der direkten Demokratie in Kriegszeiten

Der vom Grossen Rat dann revidierte § 30 der damaligen Kantonsverfassung brauchte 1916 die abermalige Zustimmung durch die Stimmberechtigten. Unterdessen hatte die Schweizer Armeeleitung eine Weisung zur Beteiligung der Wehrmänner im Dienst bei Wahlen und Abstimmungen erlassen. Basel-Stadt verschickte deshalb 955 Stimmzettel an Soldaten im Dienst. 

Die Auszählung der Abstimmung vom 3. Juni 1916 endete im Chaos. Am Abstimmungstag selbst bestätigte die Staatskanzlei die Annahme der Reduktion des Grossen Rates auf 100 Mitglieder – mit knapper Mehrheit von 25 Stimmen. Einige Wahlzettel von Wehrmännern kamen per Feldpost allerdings zu spät zurück. Ausserdem musste das Wahlbüro Riehen eingestehen, dass es die Zahl der Ja mit jener der Nein verwechselt hat. Schliesslich legte der Regierungsrat das definitive Abstimmungsresultat auf 3833 Nein gegen 3831 Ja fest – was mit zwei Stimmen Unterschied der knappste Basler Urnengang aller Zeiten sein dürfte.

Eine Einsprache der ursprünglichen Initianten und die Forderung nach einer Wiederholung der Abstimmung liessen denn auch nicht lange auf sich warten. Die Rekurrenten machten insbesondere geltend, dass mehrere Militärs keine Stimmkarte, andere diese dafür doppelt – sowohl im Dienst als zu Hause – erhalten hätten. Der Grosse Rat wies die Einsprache jedoch ab und auch das Bundesgericht stützte die baselstädtischen Behörden: Diese hätten «objektiv das Nötige getan, um die Abstimmung ordnungsgemäss anzuordnen und durchzuführen».

Der Historiker Paul Burckhardt urteilte in seiner Basler Geschichte von 1942, dass «das etwas komisch anmutende Schicksal» dieser Initiative mit ihrem Zufallsmehr bewies, wie «belanglos jetzt innere formalpolitische Fragen gegenüber dem Weltgeschehen und den steigenden wirtschaftlichen Bedrängnissen waren».

 

Text: Eva Gschwind und André Salvisberg, Parlamentsdienst Basel-Stadt 

Quellen: Digitalisierte Grossratsprotokolle von 1915 und 1916, inkl. Rechtfertigungsbericht des Regierungsrates an den Grossen Rat betr. Abstimmung vom 3./4.06.1916; National-Zeitung, Ausgaben 21.–29.04.1915 und 25.11.1916 (Staatsarchiv BS); Paul Burckhardt, Geschichte der Stadt Basel, 1942, S. 355.

Bild: Ausschnitt aus der National-Zeitung