Vor 100 Jahren: Die neue Schaulust wird gesetzlich geregelt

Am 16. November 1916 beschliesst der Grosse Rat das Kinematographengesetz und versucht damit, den Einzug der Kino-Unterhaltungsindustrie in geordnete Bahnen zu lenken. Insbesondere die Filmzensur beschäftigt den Grossen Rat danach noch Jahrzehnte.

kino alhambra schaulust
Das Alhambra 1931 © Staatsarchiv BS  

 

Für den Herbst 1896 hält das Basler Stadtbuch fest, dass «lebhaftes Interesse die im Kasino vor sich gehende Darstellung von lebenden Photographien erregt». Es ist das Jahr, für welches erstmals Filmvorführungen in Basel belegt sind; meist als Jahrmarktattraktion.

Die neue, ganz im Zeichen der Unterhaltungsindustrie stehende Kunstform lässt auch im Grossen Rat bald den Ruf nach strengeren Vorschriften ertönen. So möchte 1910 ein Anzug den Besuch von Nachtvorstellungen der Kinematographen auf Erwachsene beschränken. Grossrat A. Schacher fragt 1912 per Interpellation, was der Regierungsrat zu tun gedenkt, um den «schädigenden Einflüssen der überhand nehmenden kinematographischen Veranstaltungen Einhalt zu tun». Da er schweren Schaden für die Theater fürchtet, empfiehlt er, der Bevölkerung vermehrte Volksvorstellungen im Stadttheater zu bieten. Ausserdem möchte er die mittlerweile sieben Kinematographen, die in der Stadt «ungeheure Reklame entfalten», mit einer Steuer belegen.

Grossräte erkennen auch Vorteile der lebenden Fotografien

Der Regierungsrat anerkennt den Handlungsbedarf. Er bringt 1915 einen Gesetzesentwurf betreffend die kinematographischen Vorführungen in den Grossen Rat, der neben diversen Bauvorschriften auch das Schutzalter 16 für Jugendliche und eine polizeiliche Zensurkommission vorsieht. Der Grosse Rat folgt dem Regierungsrat im November 1916 fast einstimmig. Ein Antrag, der «eine Begleitung der Bilder mit lärmender Musik oder lärmenden Geräuschen» verbieten will, wird mit grossem Mehr abgelehnt.

Um zu unterstreichen, dass er niemandem «das Nützliche, Schöne und Erfreuliche, das uns die Lichtbühne bietet» vorenthalten will, überweist der Grosse Rat gleichzeitig einen Anzug, mit welchem er die Regierung bittet zu prüfen, wieweit Kinematographen schulischen Zwecken dienstbar gemacht werden können.

Die Basler Kinematographenbesitzer ziehen bis vor Bundesgericht, um gegen das Kinderverbot und die neue Vorschrift, wonach Kinos vor hohen Feiertagen um 19 Uhr schliessen müssen, zu protestieren – allerdings erfolglos.

Filmzensur fällt erst 1971

Das Schutzalter 16, unlautere Filmreklame und insbesondere die Zensurkommission beschäftigen den Grossen Rat noch während Jahrzehnten – zumal die Kommission bei sittlich anstössigen oder sonstwie zweifelhaft erscheinenden Inhalten  immer mal wieder zur Schere greift. Noch in den 1960er Jahren ist die Filmzensur mehrheitsfähig. Auch der Grosse Rat stimmt 1962 einer leichten Verschärfung des Filmgesetzes, wie es nun heisst, zu. U.a. kann die Kommission das Mindestalter für gewisse Filme neu auf 18 hinaufsetzen. Ausgelöst hat die Verschärfung eine Volksinitiative von 1955 (die dann zurückgezogen wird).

Der Grosse Rat hebt die kantonale Filmzensur erst 1971 auf; zuvor hatte die Freie Oppositionelle Partei Basel-Stadt mit einer Volksinitiative in die andere, liberalisierende Richtung Druck gemacht. Auch diese Initiative wird daraufhin zurückgezogen.

 

Quellen: www.baslerchronik.ch; Grossratsprotokolle insbes. vom 20.6.1912, 16.11.1916 und 11.2.1971; Bild: Staatsarchiv Basel-Stadt: NEG 2909

Text: Eva Gschwind, Parlamentsdienst BS