Die Kommissionen berichten dem Grossen Rat schriftlich oder mündlich über ihre Verhandlungen und Anträge. Sie bestimmen dazu einen Berichterstatter oder eine Berichterstatterin.
Die Kommissionen berichten dem Grossen Rat schriftlich oder mündlich über ihre Verhandlungen und Anträge. Sie bestimmen dazu einen Berichterstatter oder eine Berichterstatterin.