Bei Abstimmungen stimmt die Ratspräsidentin bzw. der Präsident nicht mit. Bei Stimmengleichheit trifft sie bzw. er aber den Stichentscheid. Eine Begründung kann, muss aber nicht erfolgen.
Bei Abstimmungen stimmt die Ratspräsidentin bzw. der Präsident nicht mit. Bei Stimmengleichheit trifft sie bzw. er aber den Stichentscheid. Eine Begründung kann, muss aber nicht erfolgen.