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Eine klare Mehrheit der JSSK empfiehlt die kantonale Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung



Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates folgt dem Antrag des Regierungsrates, dem Grossen Rat zu beantragen, dem Volk die Kantonale Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» zur Ablehnung zu empfehlen und ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu unterbreiten.

Die Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» verlangt, dass die kantonale Verfassung für alle nichtmenschlichen Primaten das Recht auf Leben und körperliche und geistige Unversehrtheit gewährleistet. Der Grosse Rat hatte die Volksinitiative 2018 auf Antrag des Regierungsrates für ungültig erklärt. Das Bundesgericht korrigierte diesen Entscheid im Jahre 2020 und erklärte die Initiative für gültig. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat nunmehr, den Stimmberechtigten die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Nach intensiver und kontroverser Diskussion empfiehlt die JSSK mit 9 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.

Die Kommissionsmehrheit war geschlossen der Meinung, dass mit einer kantonalen Initiative das falsche Instrument gewählt worden sei. Weder das kantonale Parlament noch die parlamentarische Kommission seien in der Lage, die bedeutenden ethischen Fragestellungen befriedigend zu beantworten. Die juristische Beurteilung der Initiative durch die Gerichte, welche über die Gültigkeit der Initiative zu entscheiden hatten, könne insofern auch nur teilweise zur Meinungsbildung beitragen. Das Anliegen der Initiantinnen und Initianten, sollte, wenn überhaupt, auf dem Weg der Bundesverfassung respektive -gesetzgebung gelöst werden.

Eine weitere Einigkeit liess sich innerhalb der ablehnenden Mehrheit hingegen nicht erzielen. Auf der ablehnenden Seite gab es viele Stimmen, die das Anliegen der Initiative ganz grundsätzlich ablehnten, weil die Initiative die geltende Grundrechtsordnung mit der Überschreitung der Grenzen zwischen Mensch und Tier in Frage stelle. Andere Argumente führten an, dass die schweizerische Tierschutzgesetzgebung den Schutz der Tiere ausreichend gewährleiste und das versteckte Ziel der Initiantinnen und Initianten sei eigentlich die sukzessive Ausdehnung von Grundrechten auf weitere Tiere und Gegenstände der Natur sowie das Verbot sämtlicher Tierhaltungen, insbesondere in Zoos. Im Weiteren wird befürchtet, dass die Annahme der Initiative zu einer Schwächung des Forschungs- und Life Sciences Standorts Basel-Stadt führen könnte.

Andere Mitglieder der Kommission hatten grundsätzlich Sympathien für das Anliegen der Initiative.  Sie verwiesen auf die gesellschaftliche Entwicklung und Diskussionen in der Wissenschaft, welche Tieren und anderen Lebewesen eine stärkere rechtliche Stellung resp. überhaupt Rechte verschaffen wolle und zeigten sich offen, die Grenzziehung von Mensch und Tier in der geltenden Absolutheit grundsätzlich zu überdenken. Mit der Forderung von eigenständigen, speziellen Grundrechten für nichtmenschliche Primaten verlange die Initiative in ihren Augen zudem nichts Aussergewöhnliches, da auch andere nichtmenschliche Personen, wie zum Beispiel die juristischen Personen, grundrechtlichen Schutz geniessen.

Ein weiterer Teil der Kommission, insbesondere bestehend aus den sich enthaltenden Mitgliedern, begrüsste grundsätzlich die Impulswirkung der Initiative, die die Bevölkerung dazu bringe, über die gesellschaftlich weitreichenden ethischen und unterschiedlichen moralischen Wertvorstellungen unterliegenden Fragestellungen nachzudenken.

 

Weitere Auskünfte:                                                

Danielle Kaufmann, Kommissionspräsidentin JSSK
Mobile: +41 79 381 20 72, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Daniel Albietz, Vizepräsident JSSK
Tel.: +41 61 606 30 00, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Bericht:

Bericht der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission zum Bericht betreffend Kantonale Volksinitiative «Grundrechte für Primaten»