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Finanzkommission stimmt Rechnung 2021 des Kantons Basel-Stadt einstimmig zu



Die wesentlichen Kennzahlen der Jahresrechnung 2021 des Kantons Basel-Stadt fallen trotz negativer Einflüsse der Corona-Pandemie besser aus als budgetiert. Das Gesamtergebnis von 215 Mio. Franken liegt um 235 Mio. Franken, der Finanzierungssaldo von 179 Mio. um 404 Mio. Franken über dem Voranschlag. Der Kanton hat seine Nettoschulden vollständig abgebaut und verfügt per Ende 2021 über ein Nettovermögen von 59 Mio. Franken.

Die Rechnung 2021 des Kantons Basel-Stadt weist ein positives Gesamtergebnis (Überschuss) von 215 Mio. Franken aus, obwohl die Bewältigung der Corona-Krise zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung von 174 Mio. Franken geführt hat. Infolge von im Verlauf des Jahres 2021 bewilligter Nachtragskredite für Corona-Massnahmen ist aus dem vom Grossen Rat im Dezember 2020 beschlossenen Budgetüberschuss von 135 Mio. Franken ein Budgetdefizit von 19 Mio. Franken geworden. Hauptgründe für das dennoch positive Ergebnis sind das Ausbleiben der pandemiebedingt erwarteten Steuerausfälle, eine höhere Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank sowie hohe Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern.

Die Finanzkommission nimmt vom erfreulichen Ergebnis mit Befriedigung Kenntnis. Sie beantragt dem Grossen Rat einstimmig, die Rechnung 2021 zu genehmigen. In Übereinstimmung mit der Finanzkontrolle stellt sie zudem fest, dass die Qualität der Rechnung gut ist. Das Revisionsorgan hat keine wesentlichen Mängel festgestellt.

Auswirkungen der Pandemie finanziell gut verkraftet

Der Kanton Basel-Stadt hat auch im vergangenen Jahr die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie gut verkraftet. Das Budget 2021 ging von pandemiebedingten Steuerausfällen von 95 Millionen Franken aus. Die Steuereinnahmen von natürlichen Personen fielen allerdings um 42 Mio. Franken höher aus als budgetiert. Dass jene von juristischen Personen um 57 Mio. Franken unter dem Budget blieben, begründet sich nicht mit Corona, sondern mit zu hohen Abgrenzungen aus früheren Steuerjahren und unter den Erwartungen gebliebenen Einnahmen aus Patentbox-Einkäufen. Die Wirtschaft hat sich insgesamt als krisenresistent erwiesen. Dies zeigt sich auch in den Mehreinnahmen gegenüber Budget von 36 Mio. Franken bei der Grundstückgewinnsteuer und von 29 Mio. Franken bei der Handänderungssteuer. Hinzuweisen ist auf die steigenden Immobilienpreise und auf das nach wie vor hohe Transaktionsvolumen.

Die Departemente sind von der Covid-19 Pandemie finanziell unterschiedlich stark betroffen. Am meisten Mehrausgaben angefallen sind beim Gesundheitsdepartement und beim Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Die von der Finanzkommission mit allen Departementen abgehaltenen Hearings zeigen, dass die Pandemie auch als eine Art Katalysator im Bereich der Digitalisierung wirkt. Die Voraussetzungen für das Homeoffice sind verbessert worden, weswegen sich nun die Frage stellt, wie angemessen fest zugeteilte Arbeitsplätze noch sind. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass die Nutzung schriftlicher Kommunikation zu Mehraufwand und Verzögerungen führen kann. Gestärkt hat Corona auch das Bewusstsein, dass Pandemiepläne und Krisenkonzepte aktuell gehalten werden müssen.

Investitionen unter Budget, Nettoschulden vollständig abgebaut

Aufgrund der guten Ertragslage hat der Kanton seine Nettoschulden vollständig abgebaut und verfügt per Ende 2021 neu über ein Nettovermögen von 59 Mio. Franken. Die für die Schuldenbremse massgebende Nettoschuldenquote liegt mit -0.1 Promille erstmals unter null. Für problematisch erachtet die Finanzkommission allerdings, dass der Saldo der Investitionsrechnung um 157 Mio. Franken unter dem Budget geblieben ist. Der Kanton hat im vergangenen Jahr deutlich weniger investiert als geplant. Hinweise auf Verschiebungen aufgrund der Pandemie und verlangsamte Abläufe und Lieferengpässe sind für die Kommission in einem gewissen Mass nachvollziehbar.

Finanzkommission erwartet Überprüfung von Gebühren und 3-Rollen-Modell

Die Finanzkommission hat im Rahmen der Hearings alle Departemente und die Gerichte zur Angemessenheit der von ihnen erhobenen Gebühren befragt. Gebühren haben dem Äquivalenzprinzip zu entsprechen. Nicht kostendeckende Gebühren sind möglich, wenn dies dem politischen Willen des Gesetzgebers entspricht. Andernfalls besteht die Gefahr einer ungerechtfertigten Privilegierung. Die Finanzkommission stellt fest, dass die Gebühren auf teilweise recht alten Tarifen basieren. Sie wünscht sich eine Aktualisierung und regelmässige Überprüfung der Gebührenansätze.

Die Bewirtschaftung der Immobilien im Verwaltungsvermögen erfolgt nach dem 3-Rollen-Modell, also mit einer Eigentümervertretung (Immobilien Basel-Stadt), Hochbaudiensten (Hochbauamt im Bau- und Verkehrsdepartement) und einer Mieterin bzw. Nutzerin (Dienststelle des Kantons). Die Finanzkommission stellt fest, dass dieses Modell abstrakt gut nachvollziehbar ist. In der Praxis besteht aber die Gefahr, dass Bestell-, Planungs- und Umsetzungsprozesse nicht sauber getrennt werden und bei auftretenden Problemen wie zeitlichen Verzögerungen und Mehrkosten die Verantwortlichkeiten nicht klar sind. Die Finanzkommission regt an, die Prozesse und Verantwortlichkeiten innerhalb des 3-Rollen-Modells klarer zuzuweisen.

  

Weitere Auskünfte

Dr. Stefan Suter, Präsident Finanzkommission

Tel. +41 (0) 61 691 92 10, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Michela Seggiani, lic. phil., Vizepräsidentin Finanzkommission

Tel. +41 (0) 76 374 84 92, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Bericht

Bericht der Finanzkommission zur Jahresrechnung 2021 und Mitbericht der Bildungs- und Kulturkommission zur Rechnung 2021 der fünf kantonalen Museen