Medienmitteilungen

UVEK und BVD einigen sich über Kompensation für das Parking Kunstmuseum



Am 17. Dezember 2021 wurde das Parking Kunstmuseum eröffnet. Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) stellte zu diesem Zeitpunkt fest, dass die gemäss Grossratsbeschluss vom 13. März 2013 geforderte Aufhebung von mindestens 210 Parkplätzen auf Allmend innerhalb eines Radius von rund 500 m bis zur Eröffnung des Parkings nicht umgesetzt wurde. In mehreren Sitzungen einigten sich das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) und die UVEK auf die weiteren Parkplätze, die bis Ende 2022 aufgehoben werden müssen.

 Die politische Zustimmung zum Bau eines neuen Parkhauses in der Innenstadt erfolgte im Rahmen der Debatte zum Verkehrskonzept Innenstadt unter der Bedingung, dass die Mittlere Brücke für den motorisierten Individualverkehr gesperrt wird und dass «innerhalb von einem Radius von rund 500 Metern mindestens 60 Prozent der im Parkhaus neu entstehenden Parkplätze auf Allmend dauernd aufgehoben werden müssen, wobei der dadurch gewonnene Freiraum der Aufwertung des öffentlichen Raums zugutekommen muss.» Im Parkhaus wurden 350 Parkplätze geschaffen, weshalb oberirdisch 210 Parkplätze aufgehoben werden müssen. Der Grossratsbeschluss vom 13. März 2013 hält fest, dass das Parking erst in Betrieb genommen werden darf, «wenn die damit in Zusammenhang stehenden verkehrspolizeilichen Anordnungen rechtskräftig sind».

Obwohl diese Bedingung nicht erfüllt war, wurde das Parking im Dezember 2021 eröffnet. Die UVEK intervenierte deshalb beim BVD, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Die Kommission verschaffte sich eine Übersicht über die bereits aufgehobenen Parkplätze und diskutierte mögliche weitere Aufhebungen zur Erfüllung des GRB.

Zu wenig Parkplätze aufgehoben und kaum Aufwertung

Die Kommission stellte fest, dass nicht nur zu wenig Parkplätze aufgehoben wurden, sondern oft auch keine Aufwertung erfolgt ist. Als Aufwertung sind hauptsächlich Massnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, attraktive Gestaltung usw. zu verstehen. Im weiteren Sinne zählen auch Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr dazu, weil dadurch die Sicherheit und Attraktivität für diese beiden Verkehrsarten steigt sowie andernorts Fläche für die Allgemeinheit frei wird. Der Kommission ist es ein Anliegen, dass für die Anlieferung bzw. für Handwerksbetriebe genügend Parkverbotsfelder zur Verfügung stehen. Gleichzeitig ist es der UVEK wichtig, dass das Parkregime verstärkt polizeilich kontrolliert wird.

An die Kompensation wurden auch Parkplätze angerechnet, die deutlich ausserhalb des Radius von rund 500 Meter liegen, sowie solche, die als Parkplätze fortbestehen und lediglich anders bewirtschaftet werden. Beides erfüllt den GRB nicht. Nach dieser Bereinigung bleiben per Ende Mai 2022 erst 104 Parkplätze, die als Kompensation für das Parking Kunstmuseum aufgehoben wurden.

Einigung bringt Mehrwert für die Bevölkerung

Das BVD und die Kommission einigten sich auf weitere 70 Parkplätze, die bis Ende 2022 mit geringem Aufwand gewinnbringend aufgehoben werden können. Damit verbleiben noch 36 Parkplätze bis zu den vereinbarten 210. Für diese Parkfelder einigte man sich auf eine flexible Lösung: 20 Parkplätze werden für den Versuchsbetrieb einer mobilen Buvette am St. Alban-Rheinweg direkt am Rhein aufgehoben. Weitere 16 Parkplätze werden auf dem Birsigparkplatz umgewidmet, falls dazu Bedarf von Seiten Gastronomie besteht. Im Frühjahr 2023 wird das BVD berichten, ob damit die 210 Parkplätze erreicht und welche Parkplätze andernorts als Ersatz aufgehoben wurden.

Auch wenn die Meinungen zu Parkplatzaufhebungen in der Kommission meist divergieren, war sich die UVEK bei diesem Beschluss einig: Parlamentarische Entscheide müssen korrekt umgesetzt werden. Die UVEK intervenierte im Sinne einer konstruktiven Parkplatzpolitik und bewies Kompromissbereitschaft. Für die Verlagerung von oberirdischen Parkplätzen unter den Boden besteht ein breiter politischer Konsens. Die hier dargelegte Einigung wird zu einer besseren Auslastung des Parkings Kunstmuseum führen, das bisher grösstenteils leer steht.

Beilagen:

Auskunftspersonen:

Raphael Fuhrer, Präsident: 079 923 43 44

Beat K. Schaller, Vizepräsident: 079 320 73 70